Nach §10 b des Einkommenssteuergesetztes sind Zuwendungen an gemeinnützig
anerkannte Vereine, Stiftungen und Organisationen steuerlich absetzbar. Das
gilt bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte oder bis
zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten
Löhne und Gehälter. Diese können beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend
gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.
Unser Verein stellt für Spenden und Mitgliedsbeiträge auf Wunsch gern eine Quittung
über die Höhe der Spende aus. Diese kann beim Finanzamt eingereicht und der Betrag
entsprechend geltend gemacht werden.
Für Spenden und Mitgliedbeiträge bis zu einer Höhe von 300 Euro kann der
Nachweis auch ohne Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) des Vereins beim
Finanzamt eingereicht werden. Für diesen vereinfachten Spendennachweis in Höhe
von insgesamt bis zu 300 Euro (siehe § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an
eine gemeinnützige Körperschaft ist der Nachweis mittels Beleg (das kann ein Kontoauszug
o.ä. sein) vorzulegen.
Zusätzlich ist ein vom Zahlungsempfänger, Bridge Gambia e.V., hergestellter
Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken
- steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird und
- Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftssteuer Spende oder Mitgliedsbeitrag
den Nachweisen hinzuzufügen.
Diesen Vordruck für den vereinfachten Nachweis einer Spende oder eines Mitgliedsbeitrages an den Bridge Gambia e.V. steht hier zum Download bereit. Einfach ausdrucken und zusammen mit dem Nachweis über die Spende zu Ihren Steuerunterlagen nehmen.
Spenden über 300 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) nachgewiesen werden, die wir auf Wunsch gern zuschicken, sofern uns eine Adresse vorliegt.
Vorlage vereinfachter Zuwendungsnachweis zum Download
Zu unserem Spendenportal geht es hier oder über das rechte Seitenmenü.