{"id":1628,"date":"2024-08-04T10:12:43","date_gmt":"2024-08-04T08:12:43","guid":{"rendered":"https:\/\/gambian-bridge.org\/?page_id=1628"},"modified":"2024-08-04T11:01:46","modified_gmt":"2024-08-04T09:01:46","slug":"vereinssatzung-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gambian-bridge.org\/en\/unser-verein\/vereinssatzung-2\/","title":{"rendered":"Vereinssatzung"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"berschrift\" style=\"text-align: center;\">\u00a7 1 Name und Sitz<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cBridge Gambia e.V.\u201c<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder)<br> unter der Nummer VR 6758 FF eingetragen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Verein hat seinen Sitz in Kienitz \/ Oderbruch.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 2 Zweck und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige und mildt\u00e4tige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n\n\n\n<li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung mildt\u00e4tiger Zwecke, die F\u00f6rderung und Entwicklung der Bildung und Hilfe zur Selbsthilfe f\u00fcr Menschen in Westafrika.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Unterst\u00fctzung von Projekten zur Betreuung, Bildung und F\u00f6rderung von Kindern im Vorschulalter und Schulkindern;<\/li>\n\n\n\n<li>Unterst\u00fctzung lokaler Kinderg\u00e4rten oder Schulen und zugeh\u00f6rigen Anlagen wie z.B. Lernkabinette, Bibliotheken, Spielpl\u00e4tze oder Schulg\u00e4rten, u.a. durch Unterst\u00fctzung bei der baulichen Fertigstellung, Ausstattung und dem laufenden Betrieb sowie die F\u00f6rderung der nachhaltigen Entwicklung und Hilfe zur Selbsthilfe durch Wissenstransfer und Bildungsangebote mit den Schwerpunkten Nachhaltigkeit und Gesundheit;<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00f6rderung der vorschulischen und schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen, u.a. durch finanzielle und materielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr sozial schwache oder Not leidende Familien von unterst\u00fctzten Kindern und Jugendlichen, u.a. durch Beitr\u00e4ge zum Schulgeld;<\/li>\n\n\n\n<li>Zusammenarbeit mit und Unterst\u00fctzung von anderen Institutionen und Organisationen mit vergleichbaren gemeinn\u00fctzigen Zielen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, mit Ausnahme der Erstattung von notwendigen und nachgewiesenen Auslagen.<\/li>\n\n\n\n<li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitglied kann jede an der Verwirklichung der Vereinsziele interessierte nat\u00fcrliche oder juristische Person werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der \u00fcber die Aufnahme entscheidet. Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliedschaft wird beendet durch:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Austritt, der mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Jahres schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren ist;<\/li>\n\n\n\n<li>Ausschluss aus wichtigen Gr\u00fcnden durch Vorstandsbeschluss, insbesondere bei anhaltendem Verzug bei der Leistung der Vereinsbeitr\u00e4ge oder schwerwiegendem vereinssch\u00e4digendem Verhalten;<\/li>\n\n\n\n<li>Ableben der nat\u00fcrlichen oder Aufl\u00f6sung der juristischen Person.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Bei seinem Ausscheiden aus dem Verein hat ein Mitglied keinen Anspruch bez\u00fcglich des Vereinsverm\u00f6gens.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 4 Ehrenmitgliedschaft<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Ehrenmitgliedschaft ist beitragsfrei.<\/li>\n\n\n\n<li>Ehrenmitglieder genie\u00dfen die uneingeschr\u00e4nkten Rechte ordentlicher Mitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Mitglieder unterst\u00fctzen den Verein in seinen Zielen.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitglieder entrichten die festgelegten Mitgliedsbeitr\u00e4ge.<\/li>\n\n\n\n<li>Vereinsmitglieder k\u00f6nnen angemessene Aufwendungen erstattet bekommen, sofern die Aktivit\u00e4ten ganz oder \u00fcberwiegend im Sinne der Vereinsarbeit erfolgen und die Erstattung vor Antritt der Reise vom Vorstand schriftlich best\u00e4tigt wird. Bei Reisekosten ist die Erstattung auf tats\u00e4chliche Kosten der Unterbringung und 2\/3 der Reisekosten begrenzt. Anstelle der Reisekostenerstattung, kann dem Mitglied die Bescheinigung \u00fcber eine Zuwendung in gleicher H\u00f6he ausgestellt machen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 6 Beitr\u00e4ge<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Jedes Mitglied leistet einen j\u00e4hrlichen Mitgliedsbeitrag von 60,00 \u20ac, der jeweils zum 1. M\u00e4rz des Jahres f\u00e4llig ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann in besonderen F\u00e4llen beschlie\u00dfen, den Beitrag zu erm\u00e4\u00dfigen, zu stunden oder von einem Beitrag ganz abzusehen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 7 Organe des Vereins<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">a)&nbsp; die Mitgliederversammlung und<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">b)&nbsp; der Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Pr\u00e4sidentin oder der Pr\u00e4sident f\u00fchren den Vorsitz im Vorstand.<\/p>\n\n\n\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 8 Mitgliederversammlung<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Die ordentliche Mitgliederversammlung findet j\u00e4hrlich statt.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber alle f\u00fcr den Verein wesentlichen Angelegenheiten, insbesondere \u00fcber:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern,<\/li>\n\n\n\n<li>die Entlastung des Vorstandes,<\/li>\n\n\n\n<li>den Ausschluss eines Mitgliedes,<\/li>\n\n\n\n<li>die Kassenpr\u00fcfung und Genehmigung des Jahresabschlusses,<\/li>\n\n\n\n<li>die \u00c4nderung der Satzung,<\/li>\n\n\n\n<li>die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung wird von einem Mitglied des Vorstandes geleitet.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung ist ohne Feststellung beschlussf\u00e4hig, wenn vier Mitglieder anwesend sind. Beantragt ein Mitglied die Feststellung der Beschlussf\u00e4higkeit, ist daf\u00fcr die Anwesenheit von mindestens \u00bc aller Mitglieder am Tag des Versands der Einladung erforderlich.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Bei Beschlussfassung entscheidet die relative Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit die Stimme der oder des Vorsitzenden. Ein Mitglied, das von einem Beschluss pers\u00f6nlich betroffen ist, darf an dieser Abstimmung nicht teilnehmen.<\/li>\n\n\n\n<li>In Wahlen kann offen abgestimmt werden. Auf Antrag mindestens eines Mitgliedes erfolgt die Wahl geheim. Die Entlastung des gesamten Vorstandes kann durch gemeinsamen Beschluss erfolgen.<\/li>\n\n\n\n<li>Beschl\u00fcsse, durch die die Satzung ge\u00e4ndert wird, einschlie\u00dflich der Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen. F\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen, zum Zweck der Anerkennung der Gemeinn\u00fctzigkeit und der Eintragung des Vereins ins das Vereinsregister gen\u00fcgt ein einstimmiger Vorstandsbeschluss, der durch Beschluss der Mitgliederversammlung innerhalb eines halben Jahres zu best\u00e4tigen ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Mitgliederversammlung kann sowohl f\u00fcr sich als auch f\u00fcr den Vorstand mit absoluter Mehrheit eine Gesch\u00e4ftsordnung beschlie\u00dfen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung durch schriftliche Einladung aller Mitglieder ein. Die Einladung kann an die letzte dem Vorstand mitgeteilte E-Mail-Adresse ergehen. Sie muss mindestens zwei Wochen vor der Versammlung unter Beif\u00fcgung der Tagesordnung, der Beschlussvorschl\u00e4ge und der f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis erforderlichen erg\u00e4nzenden Unterlagen abgesendet werden. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft die Tagesordnung; \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge k\u00f6nnen dem Vorstand bis zum Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden. Beschlussvorschl\u00e4ge zur \u00c4nderung der Satzung oder Aufl\u00f6sung des Vereins sind mit der Einladung zu versenden.<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von der Versammlungsleitung und einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet wird.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 9 Vorstand<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte des Vereins. Der Verein wird durch die Pr\u00e4sidentin \/ den Pr\u00e4sidenten und ein weiteres Mitglied des Vorstandes vertreten. Der Vorstand besteht aus drei Personen f\u00fcr jeweils eine der folgenden Funktion:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Pr\u00e4sident\/-in<\/li>\n\n\n\n<li>Vizepr\u00e4sident\/-in<\/li>\n\n\n\n<li>Schatzmeister\/-in<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Die Vorstandsmitglieder haben sich bei ihrem Handeln stets von den Zielen des Vereins leiten zu lassen, insbesondere Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes zu beachten.<\/li>\n\n\n\n<li>Jedes Mitglied des Vereins ist f\u00fcr den Vorstand w\u00e4hlbar. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Die Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl oder dem pers\u00f6nlichen R\u00fccktritt im Amt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann f\u00fcr seine restliche Amtszeit durch Beschluss des Vorstands ein Nachfolger bestellt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand entscheidet durch Beschluss mit einfacher Mehrheit. \u00dcber Vorstandssitzungen ist eine Niederschrift zu fertigen und von den Anwesenden eigenh\u00e4ndig zu unterzeichnen. Die Einladung ergeht (auch per E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung und mit einer Frist von einer Woche durch die Pr\u00e4sidentin oder den Pr\u00e4sidenten, im Verhinderungsfall durch die Vizepr\u00e4sidentin oder den Vizepr\u00e4sidenten. Der Vorstand ist mit zwei Dritteln seiner Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Pr\u00e4sidentin oder des Pr\u00e4sidenten. Umlaufbeschl\u00fcsse sind schriftlich zu fassen.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand kann in Angelegenheiten, die der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, aber im Interesse des Vereins keinen Aufschub dulden, vorl\u00e4ufig entscheiden. \u00dcber diese Entscheidungen ist so schnell wie m\u00f6glich der Beschluss der Mitgliederversammlung herbeizuf\u00fchren.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 10 Kassenpr\u00fcfung und Jahresabschluss<\/h3>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n\n\n\n<li>Der Vorstand ist verpflichtet, der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich bis zum 1. April den Jahresabschluss f\u00fcr das Vorjahr zur Genehmigung vorzulegen.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr die Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses im Gesch\u00e4ftsjahr beauftragt der Vorstand eine Person, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6rt (Kassenpr\u00fcfer\/-in).<\/li>\n\n\n\n<li>Die Kassenpr\u00fcferin oder der -pr\u00fcfer soll der Mitgliederversammlung die Annahme des Jahresabschlusses empfehlen oder davon abraten. Dem Vorstand ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme und Nachbesserung zu geben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<h3 style=\"text-align: center;\">\u00a7 11 Aufl\u00f6sung<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung zur F\u00f6rderung von Bildung und Erziehung in Gambia.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 12. Juni 2020.<\/li>\n\n\n\n<li>Ge\u00e4ndert durch Beschluss des Vorstandes vom 27.09.2020,<br>der am 9.1.2021 von der Mitgliederversammlung best\u00e4tigt wurde.<\/li>\n\n\n\n<li>Ge\u00e4ndert durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 10.05.2021<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Organe des Vereins sind: a)&nbsp; die Mitgliederversammlung und b)&nbsp; der Vorstand. Die Pr\u00e4sidentin oder der Pr\u00e4sident f\u00fchren den Vorsitz im Vorstand. 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